Wertgutachten für Immobilien bundesweit
Die Notwendigkeit einen Wert für eine Immobilie zu ermitteln ist vielfältig:
- Kauf und Verkauf - Umfinanzierung,
- Beleihung durch eine Bank,
- Abschluss einer Gebäudeversicherung,
- Scheidung und Vermögensteilung,
- Erbschaftssteuer,
- Besteuerung durch das Finanzamt
- Versicherungswerte
- Steuerliche Anlässe
- Liquidation
- Wir erstellen bundesweit anerkannte Sachwertgutachten - Ertragswertgutachten - Beleihungswertgutachten - Verkehrswertgutachten i.S.d. §194 Baugesetzbuch und WertR 09 (Wertermittlungsrichtlinie) für Ein-oder Mehrfamilienhäuser, Grundstücke, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien
- Zwangsversteigerung In diesen Fällen ist es Aufgabe des Sachverständigen/Gutachters, den Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln und die Wertermittlung in einem Gutachten nachvollziehbar darzustellen. Die Gutachten werden von allen Behörden (Gerichte, Banken, Versicherungen, Finanzamt) anerkannt.